Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Neue Gestaltungsrichtlinien für eine schöne Insel Lindau
-Werbung-29.7.2022 Lindau (Bodensee). Die Stadt Lindau bittet Einzelhändler und Gastronomen ihre Sondernutzungsflächen hinsichtlich der neuen Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzung im Geltungsbereich der Insel zu prüfen.
So sind beispielsweise Kundenstopper in der Maximilianstraße und Cramergasse ab sofort nicht mehr gestattet.
In den übrigen Bereichen ist ein Kundenstopper pro Gewerbebetrieb, maximal DIN A1, direkt an der Hauswand erlaubt, sofern dadurch der Durchgangsweg nicht behindert wird.
Auch für die Gestaltung der Bestuhlung und der Warenauslagen sind ab sofort bestimmte Vorgaben zu beachten.
Eine Kurzfassung der neuen Sondernutzung gibt es hier Einzelhändler und Gastronome.
Die Abteilung Sondernutzung der Stadt Lindau berät Einzelhändler und Gastronome gerne bei Rückfragen, Tel. 08382 /918 608.