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Bundesgerichtshof (BGH): Musterklage gegen Mercedes-Benz Bank ist nicht zulässig
-Werbung-19.11.2020 Stuttgart. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 17. November 2020 zugunsten der Mercedes-Benz Bank entschieden.
In dem Verfahren ging es um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland, die die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wegen vermeintlich fehlerhafter Vertragsklauseln zur Widerrufsfrist bei Kreditverträgen gegen die Mercedes-Benz Bank erhoben hatte.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 17. November diese Klage aufgrund fehlender Klagebefugnis vollumfänglich abgewiesen. Damit schloss sich der XI. Zivilsenat des BGH der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Frühjahr 2019 sowie der Rechtsaufassung der Mercedes-Benz Bank an.

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