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23.2.2021 – Staatsregierung verlängert Ersatz von Elternbeiträgen
-Werbung-23.2.2021. Die Staatsregierung hat heute eine Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen.
Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas und Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz.
Damit echte Wahlfreiheit besteht, werden wie schon im Januar und Februar auch im März 2021 die Elternbeiträge ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird.
Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge (Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr 68 Euro, Mittagsbetreuung bis spät. 16 Uhr 110 Euro). Dieser Beitragsersatz wird zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.
Seit dem 22. Februar 2021 ist der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder zulässig, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet.
Entsprechendes gilt für die Mittagsbetreuung. Für Eltern, die zur Kontaktreduzierung eine Kinderbetreuung noch nicht in Anspruch nehmen, verlängert die Staatsregierung deshalb das Angebot zur pauschalen Übernahme der Elternbeiträge.