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	<description>Alles über Familie, Kinder und Beruf</description>
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		<title>März 2012: Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter robust</title>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 06:13:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[2.5.2012 &#8211; Wiesbaden (ots) &#8211; Im März 2012 waren insgesamt 41,2 Millionen Personen mit einem Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, setzte sich damit die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fort. Die Zahl der Erwerbstätigen lag um 572 000 Personen über dem Niveau des Vorjahres. Die Zahl der Erwerbslosen betrug [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2.5.2012 &#8211; Wiesbaden (ots) &#8211; Im März 2012 waren insgesamt 41,2 Millionen Personen mit einem Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, setzte sich damit die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fort. Die Zahl der Erwerbstätigen lag um 572 000 Personen über dem Niveau des Vorjahres. Die Zahl der Erwerbslosen betrug im März 2012 rund 2,31 Millionen Personen, das waren rund 418 000 weniger als im März 2011.<span id="more-233"></span></p>
<p>Nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung stieg im März 2012 die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2011 um 1,4 %. Dies war die gleiche Zuwachsrate wie schon im Februar 2012, nach + 1,5 % im Januar 2012. Gegenüber dem Vormonat Februar stieg im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung die Zahl der Erwerbstätigen im März 2012 um 102 000 Personen oder 0,2 %. Diese Entwicklung war im längerfristigen Vergleich überdurchschnittlich (Durchschnitt der letzten zehn Jahre + 58 000 Personen in einem März gegenüber dem Vormonat). Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlichen Schwankungen, ergibt sich ein Zuwachs von 37 000 Personen (+ 0,1 %).</p>
<p>Über die Erstberechnung der Erwerbstätigen für den Berichtsmonat März 2012 hinaus wurden auch die bisher veröffentlichten monatlichen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit für das Jahr 2011 und die Monate Januar und Februar 2012 neu berechnet. Aus der Neuberechnung der Monatsergebnisse resultieren Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr, die in einigen Monaten geringfügig &#8211; auf gesamtwirtschaftlicher Ebene um maximal 0,1 Prozentpunkte &#8211; vom bisherigen Rechenstand nach oben beziehungsweise unten abweichen.</p>
<p>Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung ging die Zahl der Erwerbslosen im März 2012 gegenüber dem Vorjahresmonat März 2011 um 15,4 % zurück. Sie sank um 418 000 auf 2,31 Millionen Personen. Gegenüber dem Vormonat Februar 2012 verringerte sich die Erwerbslosenzahl um 177 000 Personen oder 7,2 %. Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse erhöhte sich die Zahl der Erwerbslosen im Vergleich zum Vormonat um 16 000 auf 2,38 Millionen (+ 0,4 %). Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im März 2012 bei 5,6 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat März 2011 fiel sie damit um 0,6 Prozentpunkte. Im Vergleich zum Vormonat Februar 2012 blieb die Erwerbslosenquote unverändert.</p>
<p>Tief gegliederte Daten und lange Zeitreihen können in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Die Daten zu Erwerbstätigen aus der Erwerbstätigenrechnung stehen unter der Tabellennummer 13321 (Monate) beziehungsweise 81000-001 (Quartale, Jahre) und zu Erwerbstätigen und Erwerbslosen aus der Arbeitskräfteerhebung unter 13231-0001 (Monate) beziehungsweise 81000-0011 (Jahre) zur Verfügung.</p>
<p>Methodische Hinweise:</p>
<p>Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wird.</p>
<p>Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung und aus der Arbeitskräfteerhebung unterscheiden sich. Diese Abweichungen sind vor allem auf die unterschiedlichen eingesetzten Methoden und Verfahren der beiden Statistiken zurückzuführen.</p>
<p>Die Erwerbstätigenrechnung schätzt die Gesamtzahl der Erwerbstätigen unter Verwendung aller verfügbaren Quellen (derzeit etwa 60 Quellen). Bei der Arbeitskräfteerhebung handelt es sich um eine kontinuierliche Haushaltsbefragung (derzeit integriert in den Mikrozensus), die jährlich bei 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland mit Auskunftspflicht durchgeführt wird und EU-weit harmonisiert ist. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Arbeitskräfteerhebung liegt niedriger als in der Erwerbstätigenrechnung, da es in Haushaltserhebungen erfahrungsgemäß problematisch ist, auch kleinere Tätigkeiten &#8211; zum Beispiel von Schülern und Studierenden &#8211; vollständig zu erfassen. Solche Tätigkeiten gelten nach internationaler Definition ebenfalls als Erwerbstätigkeit. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System dennoch einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.</p>
<p>Zur monatlichen Berichterstattung zur Erwerbslosigkeit finden sich weitere methodische Hinweise unter www.destatis.de, Pfad: Zahlen&#038;Fakten &#8211;> Gesamtwirtschaft&#038;Umwelt &#8211;> Arbeitsmarkt &#8211;> Erwerbslosigkeit. Dort sind auch ergänzend die mit dem Berliner Verfahren (BV4.1) bereinigten Ergebnisse (Trend-Konjunktur-Komponente) zu finden. </p>
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		<title>&#8220;Mehr Zeit für Familie!&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 17:51:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehr Zeit für Familie! &#8211; Mittwoch, 14. März 2012, 16.00 Uhr auf PHOENIX 13.3.2012 Bonn (ots) &#8211; Viele Eltern stehen vor dem Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie viel Zeit bleibt Mutter und Vater für die Erziehung der Kinder, wenn beide arbeiten gehen? Wie sieht es mit Kindertagesstätten-Plätzen aus? Wie lässt sich eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mehr Zeit für Familie! &#8211; Mittwoch, 14. März 2012, 16.00 Uhr auf PHOENIX</strong></p>
<p>13.3.2012 Bonn (ots) &#8211; Viele Eltern stehen vor dem Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie viel Zeit bleibt Mutter und Vater für die Erziehung der Kinder, wenn beide arbeiten gehen? Wie sieht es mit Kindertagesstätten-Plätzen aus? Wie lässt sich eine gute Betreuung des Nachwuchses sichern? Was ist mit Elternzeit und Betreuungsgeld? An diesem Mittwoch stellt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder den 8. Familienbericht der Bundesregierung vor, der laut &#8220;Welt&#8221; den Titel &#8220;Zeit für Familie&#8221; tragen soll.<span id="more-231"></span></p>
<p>In einer 75-minütigen Sondersendung am Mittwoch, 14. März 2012, 16.00 Uhr, beschäftigt sich das PHOENIX-THEMA &#8220;Mehr Zeit für Familie!&#8221; mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg spricht mit Prof. Gregor Thüsing vom Institut für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, der am Familienbericht mitgearbeitet hat. Zudem ist Vera Püttmann vom Elternbeirat NRW zu Gast. Prof. Ulrike Detmers, Unternehmerin und Betriebswirtschaftlerin von der Fachhochschule Bielefeld, erklärt, warum sie den Preis &#8220;Spitzenvater des Jahres&#8221; initiiert hat.</p>
<p>Der 30-minütige ZDF-Film &#8220;Pascal &#8211; allein zu Hause. Wie Kinder für sich selbst sorgen&#8221; ergänzt die Sondersendung. </p>
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		<title>EU ordnet internationales Erbrecht neu</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 15:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Notarkammern warnen vor ungewollten Rechtsänderungen für Auswanderer 13.3.2012 Hamburg (ots) &#8211; Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 13. März 2012 den Entwurf einer europäischen Erbrechtsverordnung angenommen. Vorausgegangen waren langwierige Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission über die Frage, wie das internationale Erbrecht der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besser aufeinander abgestimmt und das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Notarkammern warnen vor ungewollten Rechtsänderungen für Auswanderer</strong></p>
<p>13.3.2012 Hamburg (ots) &#8211; Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 13. März 2012 den Entwurf einer europäischen Erbrechtsverordnung angenommen. Vorausgegangen waren langwierige Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission über die Frage, wie das internationale Erbrecht der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besser aufeinander abgestimmt und das Nachlassverfahren in grenzüberschreitenden Angelegenheiten, insbesondere durch Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses, vereinfacht werden könnte. <span id="more-228"></span>Herausgekommen ist ein Kompromiss, der bisher bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt, aber auch für Betroffene im Einzelfall unliebsame Überraschungen mit sich bringen kann.</p>
<p>Bislang herrschte in vielen grenzüberschreitenden Erbfällen Uneinigkeit, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtete. So sieht zwar das deutsche Recht vor, dass für alle deutschen Staatsangehörigen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Erbrecht gelten. Wer Erbe wird, welche Pflichtteilsansprüche entstehen und wie der Nachlass im Einzelnen auf die Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht, bestimmt sich damit nach deutschen Vorschriften. Doch hatte der Verstorbene Vermögen im Ausland oder wohnte gar selbst jenseits der Grenze, kann sich aus Sicht der ausländischen Gerichte und Behörden zusätzlich oder gar ausschließend die Geltung ausländischen Erbrechts ergeben. Beispiele hierfür sind das Ferienhaus in Frankreich, das nach französischem Recht vererbt wird, oder der Deutsche, der bereits seit vielen Jahren in den Niederlanden wohnt, wodurch aus Sicht der niederländischen Gerichte und Behörden niederländisches Erbrecht für den gesamten Nachlass zur Anwendung gelangt.</p>
<p>&#8220;Durch die unterschiedliche Anknüpfung an Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Belegenheitsort des Vermögens konnte es bislang zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, je nachdem, ob ein deutsches Nachlassgericht oder ein ausländisches Nachlassgericht mit dem Fall befasst wurde&#8221;, berichtet Daniel Wassmann von der Notarkammer Pfalz. &#8220;Oder es kamen gleich mehrere Rechtsordnungen nebeneinander zu Anwendung, was die Abwicklung des Nachlasses extrem erschwerte.&#8221;</p>
<p>So gesehen, bringt die Neuregelung der EU-Verordnung, die nach Zustimmung des Rates der Europäischen Union ohne weiteren Umsetzungsakt in den Mitgliedstaaten in Kraft tritt, nach Ablauf einer Übergangsfrist künftig einige Erleichterungen: Hiernach soll allein der letzte Wohnsitz des Erblassers darüber entscheiden, welches Recht zur Anwendung gelangt. &#8220;Das bedeutet aber auch, dass ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Lebensabend auf Mallorca verbringt, nach spanischem Recht beerbt wird &#8211; ein Umstand, mit dem dieser unter Umständen nicht gerechnet hat&#8221;, warnt Wassmann. Er rät daher jedem, der seinen Nachlass regeln will und es für sich nicht ausschließt, Deutschland dauerhaft zu verlassen, die Anwendung deutschen Erbrechts ausdrücklich zu wählen. &#8220;Eine solche Rechtswahl ist künftig im Testament möglich. Notare werden die Bürger bei der erbrechtlichen Beratung und Testamentsgestaltung auch hierauf hinweisen.&#8221;</p>
<p>Wer sein Testament bereits gemacht hat, muss sich jedoch nicht sorgen, dass dieses durch die künftigen Änderungen unwirksam wird. Solange die geltenden Regelungen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung eingehalten wurden, bleibt das Testament auch weiterhin formwirksam. Dennoch empfiehlt Wassmann: &#8220;Ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben sollte man von Zeit zu Zeit überprüfen bzw. überprüfen lassen, ob die in der Vergangenheit getroffenen Verfügungen noch aktuell sind. Denn nicht nur die rechtlichen Bedingungen können sich geändert haben, sondern auch die Zusammensetzung des Vermögens oder das familiäre Umfeld.&#8221;</p>
<p>Für Erben bringt die Erbrechtsverordnung ebenfalls eine Erleichterung: das neugeschaffene europäische Nachlasszeugnis stellt eine Art internationalen Erbschein dar, der in der gesamten EU Geltung besitzt. Die bisher teilweise erforderliche mehrfache Beantragung von Erbscheinen in allen Ländern, in denen der Erblasser Vermögen hinterlassen hat, entfällt damit. &#8220;Wie bereits der Erbschein kann auch das europäische Nachlasszeugnis beim Notar beantragt werden&#8221;, so Wassmann. &#8220;Der Notar steht daher auch weiterhin als neutraler Berater und erster Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.&#8221; </p>
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		<title>Multivitaminsäfte im Test</title>
		<link>http://www.familieportal.de/nachrichten/multivitaminsaefte-im-test/</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 17:48:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[„Multienttäuschend“ findet die Stiftung Warentest das Ergebnis ihres Tests von 22 Multivitaminsäften. Denn obwohl viele Früchte auf den Produkten appetitlich locken, steckt nur selten vollwertiger Fruchtsaft in der Flasche oder Packung. Acht Multivitaminsäfte schneiden deshalb „ausreichend“ oder „mangelhaft“ ab. Oft fehlen den aus Konzentrat rückverdünnten Säften die erforderlichen Rückverdünnungsaromen. „Fruchtsaft“ darf es dann nicht heißen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Multienttäuschend“ findet die Stiftung Warentest das Ergebnis ihres Tests von 22 Multivitaminsäften. Denn obwohl viele Früchte auf den Produkten appetitlich locken, steckt nur selten vollwertiger Fruchtsaft in der Flasche oder Packung. Acht Multivitaminsäfte schneiden deshalb „ausreichend“ oder „mangelhaft“ ab.</p>
<p>Oft fehlen den aus Konzentrat rückverdünnten Säften die erforderlichen Rückverdünnungsaromen. „Fruchtsaft“ darf es dann nicht heißen. Von den exotischen Früchten werden häufig nur geringste Mengen verarbeitet. Umso großzügiger setzen die Hersteller dagegen synthetische Vitamine zu: Mitunter sind dreimal so hohe Vitaminmengen enthalten, wie auf dem Etikett steht. <span id="more-225"></span>Der Verbraucher kann sich auf die deklarierten Angaben deshalb kaum verlassen. Wer also zusätzlich über andere Lebensmittel Vitamine aufnimmt, sollte nicht mehr als ein Glas Multivitaminsaft pro Tag trinken. Als Durstlöscher eignen sich diese Säfte nicht.</p>
<p>Unter den 22 getesteten Säften überzeugten nur drei. Klarer Testsieger war der mit 3,99 Euro pro Liter recht teure, „sehr gute“ 11 plus 11 von Rabenhorst. Auf den Plätzen zwei und drei landeten die „guten“ Amecke intense Multivitamin für 1,69 Euro und Fruchtstern Multivitaminsaft von Netto Marken-Discount für nur 95 Cent pro Liter.</p>
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		<title>Lidl Deutschland ruft Konservendosen &#8220;Champignons I. Wahl ganze Köpfe, 400g&#8221; der Marke Freshona zurück</title>
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		<pubDate>Sat, 21 Jan 2012 14:25:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Lidl Deutschland ruft Konservendosen &#8220;Champignons I. Wahl ganze Köpfe, 400g&#8221; der Marke Freshona zurück. Vor dem Verzehr der Champignons wird gewarnt 21.1.2012 Neckarsulm (ots) &#8211; Lidl Deutschland führt aktuell einen Rückruf der Konservendosen &#8220;Champignons I. Wahl ganze Köpfe, 400g&#8221; der Marke Freshona mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.12.2014 durch. Beim Hersteller ist ein Fehler in der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lidl Deutschland ruft Konservendosen &#8220;Champignons I. Wahl ganze Köpfe, 400g&#8221; der Marke Freshona zurück. Vor dem Verzehr der Champignons wird gewarnt</strong></p>
<p>21.1.2012 Neckarsulm (ots) &#8211; Lidl Deutschland führt aktuell einen Rückruf der Konservendosen &#8220;Champignons I. Wahl ganze Köpfe, 400g&#8221; der Marke Freshona mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.12.2014 durch. Beim Hersteller ist ein Fehler in der Produktion aufgetreten, der eventuell zu einer nicht ausreichenden Durcherhitzung des Produktes führte. Aus Gründen des konsequenten Verbraucherschutzes hat Lidl Deutschland auf die Information des Herstellers sofort reagiert, den Artikel umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.<span id="more-223"></span> Durch die unvollständige Durcherhitzung kann die Sicherheit des Produktes nicht vollständig gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass durch Keimbildung in der Konserve eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher besteht. Lidl Deutschland bittet daher alle Kunden dringend, die &#8220;Champignons I. Wahl ganze Köpfe, 400g&#8221; mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2014 keinesfalls zu verzehren und den Artikel in einer der Lidl-Filialen zurückzugeben. Selbstverständlich wird der Kaufpreis erstattet auch ohne Vorlage des Kassenbons. Alle weiteren bei Lidl Deutschland erhältlichen Champignon-Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen. </p>
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		<title>Aktuelle Steueränderungen für Arbeitnehmer und Rentner im Überblick</title>
		<link>http://www.familieportal.de/nachrichten/aktuelle-steueraenderungen-fuer-arbeitnehmer-und-rentner-im-ueberblick/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 11:35:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[2.1.2011 Neustadt a. d. W. (ots) &#8211; Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit den Jahressteuergesetz 2011 startet der Gesetzgeber den nächsten Versuch den Steuerdschungel etwas zu vereinfachen. Nun stehen folgende Steueränderungen an, wobei wir hier das Wichtigste für Arbeitnehmer und Rentner zusammenfassen: 1. Steuererklärungsabgabepflicht Generell besteht nur Einkommensteuererklärungsabgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2.1.2011 Neustadt a. d. W. (ots) &#8211; Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:</p>
<p>Mit  den Jahressteuergesetz 2011 startet der Gesetzgeber den nächsten  Versuch den Steuerdschungel etwas zu vereinfachen. Nun stehen folgende  Steueränderungen an, wobei wir hier das Wichtigste für Arbeitnehmer und  Rentner zusammenfassen:</p>
<p>1.      Steuererklärungsabgabepflicht</p>
<p>Generell  besteht nur Einkommensteuererklärungsabgabepflicht, wenn der  Gesamtbetrag der Einkünfte, d.h. die Summe der steuerpflichtigen  Einkünfte, den Grundfreibetrag von 8.004 EUR bei Alleinstehenden bzw.  16.008 EUR bei Verheirateten übersteigt.<span id="more-221"></span></p>
<p>2.      2-jährige Abgabe von Steuererklärungen entfällt</p>
<p>Bundesfinanzminister  Schäuble hatte vorgeschlagen, dass Arbeitnehmer und Rentner auf Antrag  ihre Steuererklärungen für zwei aufeinander folgende Jahre erst nach  Ablauf des zweiten Jahres zusammen abgeben können. Angebliches Ziel war,  dass sich der &#8220;einfache Bürger&#8221; nur alle zwei Jahre mit dem Steuerrecht  zu befassen brauche. Diese &#8220;Schnapsidee&#8221; hat der Bundesrat nicht  mitgemacht. Denn er sah nur einen geringen Vereinfachungseffekt bei den  Bürgern, aber Mehrarbeit bei den von den Bundesländern getragenen  Finanzämtern. Zudem sei eine &#8220;Zwei-Jahres-Erklärung&#8221; für die meisten  Arbeitnehmer auch nicht attraktiv, weil diese regelmäßig eine zeitnahe  Steuerrückzahlung erwarteten. Im Vermittlungsausschuss hat Schäuble nun  eingelenkt.</p>
<p>3.      Start von ELStAM</p>
<p>Mit dem Jahreswechsel  2011/2012 sollte die bisherige Papp-Lohnsteuerkarte endgültig durch die  elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt werden. Dabei sollten die  bisherigen &#8220;Lohnsteuerabzugsmerkmale&#8221; auf einer elektronischen Datenbank  gespeichert und auf Knopfdruck durch den Arbeitgeber abrufbar sein. Wie  die Finanzverwaltung bekannt gegeben hat, wird das neue Verfahren wegen  technischer Probleme erst ab 2012 eingeführt. Daher müssen die &#8220;alten&#8221;  Papp-Lohnsteuerkarten aus 2010 wie schon in 2011 auch, in 2012 weiter  verwendet werden.</p>
<p>4.      Kindergeld/Kinderfreibetrag</p>
<p>Der  Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag betragen pro Elternteil  2.184 EUR bzw. 1.320 EUR. Somit wächst für Eltern und Elternteile die  steuerliche kindbedingte Entlastung. Für volljährige Kinder in  Berufsausbildung oder freiwilligem Dienst erhalten die Eltern Kindergeld  oder steuerliche Freibeträge bis die Kinder das 25. Lebensjahr  erreichen.</p>
<p>Die in der Praxis oftmals zeitaufwendige Ermittlung  der eigenen Einkünfte und Bezügen von Kindern entfällt ab dem Jahr 2012.  Bisher hatten die Eltern von volljährigen Kindern nur Anspruch auf  Kindergeld, wenn die Kinder keine Einkünfte und Bezüge von mehr als  8.004 EUR im Jahr hatten. Ab 2012 entfällt diese Voraussetzung für den  Kindergeldbezug. Da damit der &#8220;Papierkrieg&#8221; bei den Familienkassen ein  Ende findet, kann man von einer gelungenen Steuervereinfachung sprechen.</p>
<p>5.      Neuregelung bei den Kinderbetreuungskosten</p>
<p>Mit  dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber die  Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich vereinfacht. Die  Kosten sind ab 2012 einheitlich nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig.  Eine Unterscheidung in erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte  Kosten, wie Sie bis 2011 vorgenommen werden musste, entfällt. An der  Höhe der abziehbaren Aufwendungen hat sich allerdings im Vergleich zu  den Vorjahren nichts geändert. Wie bisher auch können Eltern 2/3 der  Kosten, max. 4.000 EUR pro Kind und Jahr steuerlich geltend machen. Dies  gilt unterschiedslos für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Für  Kinder, die aufgrund einer vor dem 25. Lebensjahr eingetreten  seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung außer Stande sind  sich selbst zu unterhalten, gilt die oben genannte Altersgrenze von 14  Jahren allerdings nicht</p>
<p>6.      Kindergeld für Freiwilligendienste</p>
<p>Mit  Einführung von zwei neuen Freiwilligendiensten im Jahr 2011  (internationaler Jugendfreiwilligendienst 01.01.2011 und zum  Bundesfreiwilligendienst zum 01.07.2011) wurde zunächst versäumt  gesetzlich zu regeln, ob für die Zeit während der Dienste ein Anspruch  auf Kindergeld besteht. Dies hat der Gesetzgeber jetzt nachgeholt und  den Kindergeldanspruch für die Zeit der Freiwilligendienste ins Gesetz  geschrieben. Damit haben Eltern während der Dienstzeit Anspruch auf alle  Kind bedingten steuerlichen Vergünstigungen.</p>
<p>7.      Aktuelle Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte</p>
<p>Bisher  konnten Arbeitnehmer innerhalb desselben Dienstverhältnisses mehrere  regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander haben, wenn sie z.B. in  verschiedenen Filialen des Arbeitgebers eingesetzt wurden. Das hatte zur  Folge, dass Fahrten zu sämtlichen Filialen nur mit der  Entfernungspauschale abziehbar waren. Nun hat der Bundesfinanzhof aber  entschieden, dass bei dauerhaft angelegter Berufstätigkeit in  wechselnden Betriebsstätten des Arbeitgebers maximal EINE dieser  Arbeitsorte die &#8220;regelmäßige&#8221; Arbeitsstätte sein kann. Diese eine  regelmäßige Arbeitsstätte, die ein Arbeitnehmer höchstens haben kann,  liegt an dem Ort, an dem der Arbeitnehmer typischerweise den Schwerpunkt  seiner Arbeitsleistung erbringt bzw. zu erbringen hat. Dies bedeutet,  dass nur noch die Fahrten zu der &#8220;Schwerpunkt-Filiale&#8221; mit der  Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer anzusetzen sind.  Die Fahrten zu den anderen Betriebsstätten können als Dienstreise mit 30  Cent je gefahrenem Kilometer (also mit dem doppelten Wert) steuerlich  geltend gemacht werden. Unter Umständen führt diese neue BFH  Rechtsprechung sogar dazu, dass bestimmte Arbeitnehmergruppen unter  Umständen jetzt gar keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr haben. Dies  kann vor allem typische Außendienstler, Bauhandwerker, Monteure sowie  das Fahrpersonal &#8211; jedenfalls im Normalfall &#8211; betreffen.</p>
<p>8.      Personenversicherungen Basisversicherungen</p>
<p>Die  Beiträge in eine Basisversicherung wie z.B. die gesetzliche  Rentenversicherung oder die &#8220;Rürup-Rente&#8221; sind nun verbessert mit 74  Prozent, max. 14.800 EUR abziehbar. Für Verheiratete gilt der doppelte  Betrag.</p>
<p>Kranken- und Pflegeversicherung bzw. sonstige  Personenversicherungen Bereits ab 2010 ist die steuerliche Absetzbarkeit  von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund der Vorgaben  des Bundesverfassungsgerichts durch Urteil vom 13.02.2008, 2 Bvl 1/06  dadurch verbessert worden, so dass nun Beiträge zur gesetzlichen und  privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen  Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben abziehbar  sind.</p>
<p>Bei sehr niedrigem Kranken- und  Pflegeversicherungsbeiträgen (z.B. bei freier Heilfürsorge oder Beamten  mit hohem Beihilfesatz) können auch sonstige Personenversicherungen bis  zu einem Höchstbetrag von 1.900 EUR bzw. 2.800 EUR berücksichtigt  werden.</p>
<p>Somit können somit die Bürger höhere Versicherungsbeiträge als bisher als Sonderausgaben steuerlich absetzen.</p>
<p>9.       Rentner Für Personen, welche ab 2012 die gesetzliche Rente  erhalten, beträgt der steuerfreie Anteil 38 Prozent. Damit steigt der  steuerpflichtige Anteil auf 64 Prozent (bisher 62 Prozent).</p>
<p>10.     Höhere Bemessungsgrenzen bei der</p>
<pre>   -       Kranken- und Pflegeversicherung</pre>
<p>Die  Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung  steigt 2012 um 1.350 EUR auf 45.500 EUR. Bis zu diesen  Jahresbruttolöhnen werden Sozialabgaben berechnet.</p>
<pre>   -       Arbeitslosen- und Rentenversicherung (West)</pre>
<p>Die  Grenzen für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung betragen weiterhin  57.600 EUR für Beschäftigte in den neuen und jetzt 67.200 EUR anstatt  66.000 EUR (2011) in den alten Bundesländern. Bis zu diesen  Jahresbruttolöhnen werden Sozialabgaben berechnet.</p>
<p>11.     Abziehbarkeit von Kosten der Erstausbildung</p>
<p>Mit  Urteilen vom 17.08.2011 &#8211; VI R 38/10 und VI R 7/10 hat der  Bundesfinanzhof entschieden, dass auch Kosten für die berufliche  Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses steuerlich  als Werbungskosten abzugsfähig sein können, wenn ein hinreichend  konkreter Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen besteht.  Erfreulich ist das Urteil vor allem für Studenten, die Ihre Aufwendungen  bisher lediglich im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen und damit  nicht in zukünftige Jahre vortragen konnten. Das Bundesfinanzministerium  will diese, für den Steuerpflichtigen günstige Regelung, allerdings  nicht über die entschiedenen Fälle hinaus anwenden. Vielmehr hat der  Gesetzgeber die steuerliche Abzugsfähigkeit der Erstausbildungskosten  rückwirkend ab 2004 abgelehnt. Die VLH hält dies allerdings für  rechtlich fragwürdig und empfiehlt daher allen Betroffenen die  Aufwendungen auch künftig als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu  machen.</p>
<p>12.     Begünstigte Tätigkeiten rund um den Haushalt</p>
<p>Bereits  ab 2009 sind rund um den Haushalt bereits abziehbare Tätigkeiten  vereinheitlicht worden und der Abzug insgesamt verbessert worden. Hierzu  nochmals die Übersicht:</p>
<pre>          Art der Tätigkeit    maximale Steuerermäßigung pro Jahr
                               bisher               ab 2009
Minijob im Haushalt            10 %, max. 510 EUR   20 %, max. 510
EUR
Sv-pflichtige Haushaltshilfen  12 %, max. 2.400 EUR insgesamt 20 %,
                                                    max. 4.000 EUR
Haushaltsnahe Dienstleistungen	 20 %, max. 600 EUR
Haushaltsnahe Pflegeleistungen  12 %, max. 1.200 EUR
Betreuung in Pflege/Altenheim	 bis 624/924 EUR;
                                nach § 33 a (3) EStG
Private Handwerkerleistungen	 20 %, max. 600 EUR  20 %, max. 1.200
EUR</pre>
<p>Eine steuerliche Beratung, auch für evtl. &#8220;steuerlich  verpasste Altjahre&#8221;, bietet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte  Lohnsteuerhilfe e.V. bundesweit mit seinen rund 2.800 örtlichen  Beratungsstellen gerne im Rahmen einer Mitgliedschaft* und der  Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG  hiermit ausdrücklich an.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Elternkurse &#8211; ja oder nein?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 08:19:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie liegen voll im Trend: Im Titelthema der aktuellen ELTERN sagen Experten, was sie von der Schulbank für Mütter und Väter halten 13.12.2011 München (ots) &#8211; STEP, Triple P, SAFE&#8230; Mütter und Väter können heute aus einem breiten Angebot wählen, wenn sie sich Know-How fürs Erziehen holen wollen. Aber bringen die angesagten Elternkurse wirklich etwas? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sie liegen voll im Trend: Im Titelthema der aktuellen ELTERN sagen Experten, was sie von der Schulbank für Mütter und Väter halten</strong></p>
<p>13.12.2011 München (ots) &#8211; STEP, Triple P, SAFE&#8230; Mütter und Väter können heute aus einem breiten Angebot wählen, wenn sie sich Know-How fürs Erziehen holen wollen. Aber bringen die angesagten Elternkurse wirklich etwas? Über das Pro und Kontra streiten in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ELTERN (01/12, ab morgen im Handel) die Psychologin Dr. Johanna Graf von der Universität München (&#8220;Ein Elternkurs gibt Sicherheit&#8221;) und der Bonner Kinderpsychiater und Buchautor Dr. Michael Winterhoff (&#8220;Wer intuitiv ist, braucht keinen Elternkurs&#8221;).<span id="more-219"></span></p>
<p>Dr. Graf, die das Projekt &#8220;Familienteam&#8221; entwickelte, das auch Elternkurse anbietet, begründet ihr Pro so: &#8220;Etwa die Hälfte aller Eltern sind heute verunsichert. Man liest diesen Ratgeber, hört jenen Vortrag. Und weiß schließlich nicht mehr, was man tun soll&#8230; Alle unsere Kursteilnehmer kennen Erziehungssituationen, in denen sie sich nicht so verhalten haben, wie sie es gerne gewollt hätten. Im Kurs bekommen sie dafür einen zur jeweiligen Situation passenden Leitfaden &#8211; und Sicherheit.&#8221;</p>
<p>Außerdem könnten Mütter und Väter sich im Kurs Gedanken darüber machen, was sie ihrem Kind mitgeben möchten. Johanna Graf: &#8220;Dieser Blick in die Zukunft hilft Eltern oft, in Alltagskonflikten rechtzeitig den Pausenknopf zu drücken und sich zu besinnen.&#8221;</p>
<p>Eine ganz andere Meinung vertritt Dr. Michael Winterhoff in ELTERN: &#8220;Einige Familienprobleme sind ein Ausdruck unserer hektischen Zeit. Bei vielen Menschen stellt die Psyche deshalb auf ein Katastrophenprogramm um. Eine oberflächliche Elternberatung nach dem Motto &#8216;Entspann dich&#8217; hilft da nicht weiter. Die ist nur sinnvoll, wenn sie das Problem bewusst macht. Es lautet: Erst wenn man in sich ruht, kann sich Intuition einstellen. Dann allerdings braucht man keinen Erziehungskurs mehr, weil der intuitive Umgang mit Kindern in jedem von uns angelegt ist.&#8221;</p>
<p>Winterhoffs Kritik geht noch weiter: &#8220;Gar nicht vorstellen kann ich mir Elternkurse, bevor man überhaupt ein Kind hat. Ich halte sie sogar für kontraproduktiv. Für Neu-Eltern ist es gerade wichtig, nicht mit dem Verstand an die Sache heranzugehen, sondern mit Gespür.&#8221;</p>
<p>Mehr zum Thema Elternkurse jetzt im Titelthema der neuen ELTERN </p>
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		<title>Mehr als 60 % der Paare beziehen zeitweise gemeinsam Elterngeld</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 08:06:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[23.11.2011 Wiesbaden (ots) &#8211; Insgesamt rund 38 100 Paare nahmen für ihr zwischen April und Juni 2010 geborenes Kind Elterngeld in Anspruch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bezogen 23 400 Paare beziehungsweise 61 % die Leistung zeitweise gemeinsam und zwar für durchschnittlich fast 2 Monate. Väter bezogen dabei im Durchschnitt für 2,5 Monate [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>23.11.2011 Wiesbaden (ots) &#8211; Insgesamt rund 38 100 Paare nahmen für ihr zwischen April und Juni 2010 geborenes Kind Elterngeld in Anspruch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bezogen 23 400 Paare beziehungsweise 61 % die Leistung zeitweise gemeinsam und zwar für durchschnittlich fast 2 Monate. Väter bezogen dabei im Durchschnitt für 2,5 Monate und Mütter für 11,4 Monate Elterngeld. Nur selten entschieden sich Paare dazu, die Leistung über den gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen (185 Paare).<span id="more-217"></span></p>
<p>Bei den anderen rund 14 500 Paaren haben Vater und Mutter das Elterngeld nacheinander in Anspruch genommen. In diesen Fällen betrug die durchschnittliche Bezugsdauer der Väter 3,3 Monate und die der Mütter 10,4 Monate.</p>
<p>Neben den rund 38 100 Paarbezügen gab es rund 121 700 Einzelanträge, bei denen der Partner oder die Partnerin kein Elterngeld bezogen hat. Der Großteil dieser Einzelanträge wurde von Frauen gestellt (98 %). Der Anteil der Männer war mit 2 % vergleichsweise gering.</p>
<p>Insgesamt erhielten damit mehr als 197 900 Väter und Mütter für 162 800 zwischen April und Juni 2010 geborene Kinder Elterngeld. Bezogen auf alle 165 600 in diesem Zeitraum geborenen Kinder bedeutet dies, dass für mehr als 98 % der Kinder Elterngeld bewilligt wurde.</p>
<p>Die Väterbeteiligung, das heißt, der Anteil der Kinder, deren Vater Elterngeld bezogen hat, ist für im zweiten Quartal 2010 geborene Kinder noch einmal angestiegen; und zwar auf 25,4 % (erstes Quartal 2010: 24,4 %). Bei Müttern lag die Inanspruchnahme des Elterngeldes bei über 96 %.</p>
<p>Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2010 geborene Kinder sind online abrufbar unter www.destatis.de, Pfad: weitere Themen > Sozialleistungen > Elterngeld, Erziehungsgeld. Bei der Elterngeldstatistik steht die rückwirkende Betrachtung der beendeten Leistungsbezüge im Vordergrund. Aussagen über die aktuelle Inanspruchnahme des Elterngeldes sind damit nicht möglich. </p>
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		<title>Mobbing am Arbeitsplatz: So ist die Rechtslage</title>
		<link>http://www.familieportal.de/nachrichten/mobbing-am-arbeitsplatz-so-ist-die-rechtslage/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 10:02:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[15.11.2011 Hamburg (ots) &#8211; Mobbing ist kein Modewort, sondern häufig Realität am Arbeitsplatz. Und es richtet Schaden an. Die Schikane der Kollegen kann fatale Auswirkungen auf Körper und Geist der Betroffenen haben. Seelischer Druck, erhöhte Krankschreibungen und damit Verdienstausfall sind die Folge. Die Experten der Advocard Rechtsschutzversicherung erklären, welche Rechte Mobbing-Opfer haben und welche Konsequenzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>15.11.2011 Hamburg (ots) &#8211; Mobbing ist kein Modewort, sondern häufig Realität am Arbeitsplatz. Und es richtet Schaden an. Die Schikane der Kollegen kann fatale Auswirkungen auf Körper und Geist der Betroffenen haben. Seelischer Druck, erhöhte Krankschreibungen und damit Verdienstausfall sind die Folge. Die Experten der Advocard Rechtsschutzversicherung erklären, welche Rechte Mobbing-Opfer haben und welche Konsequenzen den Tätern drohen.<span id="more-215"></span></p>
<p>Mobbing ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht</p>
<p>Generell gilt: Mobbing stellt einen Eingriff ins Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dieses gründet sich auf den Artikeln I und II des Grundgesetzes: Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Gerichte gehen davon aus, dass beim Mobbing diese Grundrechte beeinträchtigt werden. &#8220;Da Mobbing juristisch nicht näher definiert ist, versuchen die Gerichte so den psychischen und immateriellen Schaden der Opfer juristisch zu fassen&#8221;, erklärt Anja-Mareen Decker, Rechtsexpertin der Advocard Rechtsschutzversicherung.</p>
<p>Streit, Arbeit oder Mobbing</p>
<p>Wann aber ist dieser Tatbestand erfüllt? Ein gelegentlicher Streit zwischen Kollegen oder mit dem Vorgesetzten ist noch keine Hetze. &#8220;Die Besonderheit beim Mobbing ist, dass es sich um fortgesetzte und aufeinander aufbauende Verhaltensweisen handelt&#8221;, meint Anja-Mareen Decker. &#8220;Für sich betrachtet, sind die einzelnen Vorkommnisse juristisch nicht relevant. Erst durch das Zusammenspiel der Einzeltaten kommt es zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts.&#8221; Mobbing-Opfer müssen also eine Systematik und Regelmäßigkeit der Schikanen nachweisen, um juristisch vorgehen zu können. Es muss erkennbar sein, dass Äußerungen und Anweisungen nur darauf abzielen, einen Arbeitnehmer systematisch und fortgesetzt zu beleidigen. Zudem dürfen die Maßnahmen, die als Mobbing empfunden werden, nicht im Zusammenhang mit dem normalen Arbeitsablauf stehen. Versetzungen, nicht bewilligte Fortbildungen oder der Entzug bestimmter Aufgabenbereiche sind kein Mobbing, sondern können gerechtfertigte Geschäftsentscheidungen sein. Kritik am Verhalten eines Angestellten darf erteilt werden, allerdings grundsätzlich unter vier Augen und nicht vor den Kollegen.</p>
<p>Die Konsequenzen</p>
<p>Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer? &#8220;Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung innerhalb des Betriebs anzustreben&#8221;, rät Anja-Mareen Decker. Hierfür eignet sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die Einschaltung des Betriebsrats. &#8220;Juristisch besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen&#8221;, weiß die Expertin.</p>
<p>Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. &#8220;Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft darstellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht&#8221;, ergänzt Anja-Mareen Decker. Wenn der Arbeitgeber von den Mobbing-Aktivitäten Kenntnis hatte und keine Abhilfe geschaffen hat, kann der Geschädigte auch gegen ihn juristisch vorgehen und Schadensersatz verlangen.</p>
<p>Auch wenn die Beweislage häufig nicht einfach ist, in jedem Fall sollten Betroffene einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige Fälle spezialisiert ist. Es ist schwierig nachzuweisen, wann es sich um Mobbing handelt und wann hieraus Ersatzansprüche entstehen. Rechtsschutzversicherte können hier auf die Unterstützung der Advocard zurückgreifen.</p>
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		<title>Umfrage: Fast jeder vierte Berufstätige in Deutschland wird auch oft in der Freizeit geschäftlich telefonisch kontaktiert</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 08:30:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Laura</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[14.11.2011 Baierbrunn (ots) &#8211; Immer erreichbar &#8211; nie völlig abschalten. Was als Gift für die Gesundheit und als Risikofaktor für Burnout gilt, ist laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der &#8220;Apotheken Umschau&#8221; für fast jeden vierten Berufstätigen in Deutschland Realität. In der Befragung geben 23,7 Prozent der berufstätigen Studienteilnehmer an, oft auch nach Feierabend, an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>14.11.2011 Baierbrunn (ots) &#8211; Immer erreichbar &#8211; nie völlig abschalten. Was als Gift für die Gesundheit und als Risikofaktor für Burnout gilt, ist laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der &#8220;Apotheken Umschau&#8221; für fast jeden vierten Berufstätigen in Deutschland Realität. In der Befragung geben 23,7 Prozent der berufstätigen Studienteilnehmer an, oft auch nach Feierabend, an Wochenenden oder sogar im Urlaub von Vorgesetzten, Kollegen oder Mitarbeitern in geschäftlichen Dingen angerufen zu werden. <span id="more-213"></span>Überdurchschnittlich hoch ist mit 34,5 Prozent der Anteil der außerhalb von Dienst- und Bürozeiten Erreichbaren bei den 30- bis 49-jährigen berufstätigen Männern. Phasen vollständiger Entspannung und Muße scheinen vor allem den frei oder selbstständig Tätigen wenig vergönnt: In dieser Teilgruppe erklärt fast jeder Zweite (47,6 Prozent) der Befragten, dass bei ihm auch in der Freizeit häufig das Telefon oder das Handy aus beruflichen Gründen läute. Bei den angestellt Tätigen ist das dagegen nur bei rund einem Viertel (23,7 Prozent) der Fall.</p>
<p>Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins &#8220;Apotheken Umschau&#8221;, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.036 Personen ab 14 Jahren, darunter 1.092 Berufstätige.</p>
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